Schulungen

An Kranführer werden in Bezug auf Arbeitssicherheit hohe Anforderungen gestellt. Ein Kranführer muss deshalb Kenntnisse über die Belastung des Kranes, Sicherheitsabstände, Anschlagmittel, Sichern von Lasten und die Verständigung mit dem „Anschläger“ haben.

Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV D6 „Kranes“ fordern vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden dürfen, die mindestens 18 Jahre alt sind, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Krans ausgebildet sind.

Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.

Flexibel, schnell, kundennah

Machen Sie gleich einen Termin für die nächste Schulung aus:

Ihr Ansprechpartner: Herr Richter
Telefon: 0 28 71 / 25 04 - 19
E-Mail:

Schulung buchen:
ZUM FORMULAR

Inhalte unseres Schulungsangebotes

  • Aufgaben und Verantwortung des Kranführers
  • Sicheres Anschlagen von Lasten
  • Lasttransport
  • Prüfung der vermittelten Inhalte (Theorie und Praxis)
  • Praktische Übungen
  • Theoretische und praktische Ausbildung im sicheren Umgang mit Kranen, mit dem Ziel, die Fähigkeit zum Bedienen von Kranen zu erwerben.

Termine nach Absprache.

Falls Sie Interesse an einer Kranführer-Schulung für Untendreher haben, benutzen Sie bitte nachstehendes Formular oder rufen Sie uns einfach an:

Herr Richter 02871 2504 -19